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Nebenjob gesucht? 
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Wir suchen derzeit einen LKW-Fahrer! 
Mehrere Arbeitsmodelle sind möglich! 

Meldet euch gerne telefonisch 
oder auch per WhatsApp unter 0173 382 51 61 
oder per Mail
 verena.keppeler@schmitz-kaelberzentrum.de 

Wir freuen uns über Ihre / deine Kontaktaufnahme!

Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Verbringung
von Kälbern aus BTV-8 Restriktionsgebieten:


Die Mutter des Kalbes wurde vor der Belegung geimpft:

  • Die Kälber haben Kolostrum binnen der ersten 12 Stunden erhalten
  • HI-Tier Ausdruck des Kalbes, Impfstatus BTV-8 muss MI sein
  • Tierhaltererklärung „Kolostrum“ bzw. MI/MIX/MIE

Download:
> Tierhaltererklaerung-vor-Traechtigkeit-MI-MIX-MIE



Die Mutter des Kalbes wurde während der Trächtigkeit geimpft:

  • Die Kälber haben Kolostrum binnen der ersten 12 Stunden erhalten
  • HI-Tier Ausdruck des Kalbes, Impfstatus BTV-8 muss MAT sein
  • Negativer PCR Test (maximal 14 Tage alt)

Download:
> Tierhaltererklärung „Kolostrum” bzw. MAT + PCR-Test



Die Mutter des Kalbes wurde nicht geimpft:

  • Die Kälber müssen mit einem Repellent behandelt worden sein, mindestens zwei Wochen vor der Blutentnahme
  • Negativer PCR Bluttest (max. 14 Tage gültig)
  • HI-Tier Ausdruck des Kalbes, BTV-8 Status VN
  • Tierhaltererklärung „Repellentbehandlung“ bzw. OHN + PCR-Test

Download:
> Tierhaltererklaerung-Blauzungenkrankheit


Bitte für jeden Tierpass die jeweilige Tierhaltererklärung und den HI-Tier Ausdruck mitgeben!

 Zur Ansicht der Informationen 
auf das jeweilige Feld klicken

Downloads

Hier finden Sie unsere Formulare zum Download: